Bauaufzüge

Periodische Prüfung von Bauaufzügen in der Türkei: Leitfaden 2026

Welche Verordnung gilt, welche Prüffrist höchstens zulässig ist, wann zusätzliche Prüfungen fällig sind, wer prüfen darf und was der Prüfbericht für Zahnstangen-Bauaufzüge nach TS EN 12159 auf türkischen Baustellen enthalten muss.

Kurzantwort: In der Türkei werden Bauaufzüge nach der Verordnung über Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen bei der Benutzung von Arbeitsmitteln geprüft. Die periodische Prüffrist beträgt höchstens 1 Jahr, sofern die Norm keine kürzere Frist vorgibt; zusätzliche Prüfungen sind nach der Montage, nach einem Standortwechsel, nach größeren Reparaturen und nach längerer Stilllegung erforderlich. Der Prüfer muss eine in EKİPNET registrierte befugte Person sein.

Welche Verordnung gilt?

Die periodische Prüfung von Bauaufzügen fällt unter die Verordnung über Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen bei der Benutzung von Arbeitsmitteln (İş Ekipmanlarının Kullanımında Sağlık ve Güvenlik Şartları Yönetmeliği), die auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes Nr. 6331 erlassen wurde. Ihr Anhang III mit den Regeln zur periodischen Prüfung wurde am 23. Dezember 2025 vollständig neu gefasst.

Tabelle 2 in Anhang III führt Bauaufzüge (inşaat asansörleri) mit einer maximalen Prüffrist von 1 Jahr auf, sofern die Normen keine kürzere Frist festlegen. Prüfgrundlagen sind TS EN 12159, TS EN 12158-1 und TS EN 16719.

Bauaufzüge sind keine Aufzüge im Sinne der Aufzugsverordnung (2014/33/EU). Die türkische Aufzugsverordnung nimmt auf Baustellen installierte Hebezeuge aus; das Prüfsystem für Aufzüge mit seinen farbigen Plaketten gilt für sie daher nicht.

Wann ist eine Prüfung erforderlich?

  • Nach der Montage und vor der ersten Benutzung auf einer Baustelle
  • Mindestens einmal jährlich als periodische Prüfung
  • Nach jedem Standortwechsel der Anlage
  • Nach dem Aufstocken oder Ändern der Anlage
  • Nach größeren Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten, etwa Schweißarbeiten an der Tragkonstruktion oder dem Austausch von Hauptkomponenten
  • Nach Unfällen, Naturereignissen, Änderungen des Arbeitsverfahrens oder längerer Stilllegung

Der Arbeitgeber kann die Frist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung verkürzen, etwa bei intensiver Nutzung, rauen Baustellenbedingungen oder älteren Geräten.

Lastprüfungen

Mindestens einmal jährlich wird eine Lastprüfung mit Nennlast durchgeführt. Mindestens alle drei Jahre sowie nach größeren Reparaturen folgt eine Lastprüfung mit Prüffaktoren: bei kraftbetriebenen Geräten statisch mit dem 1,25-Fachen und dynamisch mit dem 1,1-Fachen der Nennlast, sofern die Norm nichts anderes vorschreibt.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Periodische Prüfungen von Hebezeugen dürfen nur befugte Personen durchführen, die in EKİPNET registriert sind, dem Register des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit im System İSG-KATİP. Zugelassen sind unter anderem Ingenieure für Maschinenbau, Mechatronik, Metallurgie und Werkstofftechnik sowie Fertigungstechnik, technische Lehrkräfte der Fachrichtungen Maschinenbau oder Metall sowie Maschinentechniker.

  • Ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Prüfer muss spätestens einen Tag vor der Prüfung in İSG-KATİP erfasst sein; andernfalls ist der Bericht ungültig.
  • Wer den Aufzug wartet, darf dessen periodische Prüfung nicht durchführen.
  • Bauaufzüge stehen nicht auf der Liste der Arbeitsmittel, die von einer akkreditierten Inspektionsstelle geprüft werden müssen. Mastkletterbühnen werden zum 1. Januar 2027 in diese Liste aufgenommen.

Was enthält der Bericht über die periodische Prüfung?

Anhang III legt den Mindestinhalt des Berichts fest. Er bezeichnet Arbeitsstätte und Arbeitsmittel, nennt die angewandte Norm, dokumentiert Prüfwerte und Messgeräte, führt festgestellte Mängel auf und enthält eine eindeutige Aussage, ob der Aufzug benutzt werden darf. Name, Beruf, EKİPNET-Nummer und Unterschrift des Prüfers sind Pflicht; ein nicht unterschriebener Bericht ist ungültig.

In der Praxis prüfen die Prüfer die in EN 12159 und in der Betriebsanleitung des Herstellers festgelegten Punkte, zum Beispiel:

  • Die Fangvorrichtung und ihr letztes Prüfprotokoll
  • Die Überlastsicherung
  • Die Verriegelungen der Fahrkorbtür und der Haltestellentüren
  • Obere und untere Endschalter sowie der Notendschalter
  • Not-Halt und Notablass
  • Mastschüsse, Schrauben und Mastverankerungen
  • Zahnstange, Ritzel und Bremsen
  • Bodenumwehrung, Puffer, Erdung und elektrische Sicherheit

Stellt der Bericht fest, dass der Aufzug nicht benutzt werden darf, bleibt er außer Betrieb, bis die Mängel behoben sind und ein neuer Bericht ausgestellt wurde.

Fangproben der Fangvorrichtung erfolgen in dem Intervall, das die Betriebsanleitung des Herstellers vorgibt. Bewahren Sie das letzte Prüfprotokoll beim Aufzug auf.

Tägliche Kontrollen und Unterweisung der Bediener

Die Bediener müssen das Arbeitsmittel vor jeder Benutzung kontrollieren. Tägliche Sicht- und Funktionskontrollen werden dokumentiert; ein Aufzug mit Rissen, Verformungen oder übermäßigem Verschleiß wird bis zur Prüfung außer Betrieb genommen.

Der Arbeitgeber muss die Bediener über die Gefährdungen und die sichere Benutzung des Aufzugs unterweisen und schriftliche Betriebsanweisungen auf Grundlage der türkischen Betriebsanleitung in der Nähe des Geräts bereithalten. Die Anmietung eines Aufzugs überträgt diese Pflichten nicht: Verantwortlich bleibt der Arbeitgeber, der ihn auf der Baustelle einsetzt.

CE-Kennzeichnung und die Maschinenverordnung 2027

Aufzüge zum Heben von Personen mit einer Absturzgefährdung aus mehr als 3 m Höhe sind Maschinen nach Anhang IV der Maschinensicherheitsverordnung (2006/42/EG). Der Hersteller kann die interne Fertigungskontrolle anwenden, wenn die harmonisierte Norm vollständig angewandt wird, oder eine EG-Baumusterprüfung durch eine Benannte Stelle durchführen lassen.

Die Türkei hat am 16. Oktober 2026 eine neue, an die Verordnung (EU) 2023/1230 angeglichene Maschinensicherheitsverordnung veröffentlicht. Sie gilt ab dem 20. Januar 2027; bestehende EG-Baumusterprüfbescheinigungen bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig.

Der SEKLIFT SM-GTP-101 verfügt über eine EG-Baumusterprüfbescheinigung nach EN 12159 (CAC-M-0001-3, Benannte Stelle 2828), die dem Prüfer die Bewertung der Gerätedokumentation erleichtert.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft muss ein Bauaufzug in der Türkei geprüft werden?

Mindestens einmal jährlich, sofern die anwendbare Norm keine kürzere Frist vorgibt, zuzüglich zusätzlicher Prüfungen nach Montage, Standortwechsel, Aufstockung, größeren Reparaturen und längerer Stilllegung.

Gilt die Aufzugsverordnung für Bauaufzüge?

Nein. Die türkische Aufzugsverordnung nimmt auf Baustellen installierte Hebezeuge aus. Bauaufzüge werden stattdessen nach der Verordnung über Arbeitsmittel geprüft.

Wer darf einen Bauaufzug prüfen?

Eine in EKİPNET registrierte befugte Person, etwa ein Maschinenbauingenieur oder Maschinentechniker, mit einem Vertrag, der spätestens einen Tag vor der Prüfung in İSG-KATİP erfasst wurde.

Ist für Bauaufzüge eine akkreditierte Inspektionsstelle erforderlich?

Derzeit nicht. Akkreditierte Inspektionsstellen sind für bestimmte Arbeitsmittel vorgeschrieben, darunter ab dem 1. Januar 2027 Mastkletterbühnen.

Planen Sie einen Bauaufzug für ein Projekt in der Türkei?

SEKLIFT fertigt in Adana nach EN 12159 zertifizierte Zahnstangen-Bauaufzüge und unterstützt Prüfungen mit Dokumentation, Ersatzteilen und Service.

Bauaufzug-Modelle ansehen →

Quellen

  • Verordnung über Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen bei der Benutzung von Arbeitsmitteln, Amtsblatt Nr. 28628 (25. April 2013); Anhang III neu gefasst im Amtsblatt Nr. 33116 (23. Dezember 2025)
  • Aufzugsverordnung (2014/33/EU), Amtsblatt Nr. 29757, Artikel 2
  • Maschinensicherheitsverordnung (2006/42/EG), Amtsblatt Nr. 27158; Maschinensicherheitsverordnung (2023/1230/EU), Amtsblatt Nr. 33402 (16. Oktober 2026)
  • EN 12159: Bauaufzüge für den Personen- und Materialtransport mit senkrecht geführten Fahrkörben

Dieser Beitrag fasst die Vorschriften mit Stand Oktober 2026 zusammen und ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor der Planung von Prüfungen den aktuellen Text im Amtsblatt und Ihre Gefährdungsbeurteilung.